Erbrecht
Ausarbeitung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten (sog. Ehegattentestamente), Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen.
Prüfung und Beratung im Hinblick auf gesetzliche und testamentarische erbrechtliche Ansprüche (z.B. bei Fragen zu der Erbfolge, der rechtlichen Stellung des Erben und der Erben untereinander, der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, der Haftung des Erben, der Nachlaßinsolvenz, dem Erbscheinsverfahren, dem Erbschaftskauf).
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. bei Erbschaftsansprüchen, Pflichtteils- u. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Streitigkeiten der Erben untereinander, Fragen der Erbunwürdigkeit oder des Erbverzichts)

