Zwangsvollstreckungsrecht
Beitreibung titulierter Forderungen durch geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners, in dessen Forderungen und Rechte, insbesondere aus Arbeitseinkommen, Kontoguthaben und (Lebens-) Versicherungsverträgen, bis hin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
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